Förderungen
Wer Prävention mitfinanziert.
Ein Überblick über Förderungen, kostenlose Unterstützung und Steuerregeln in Österreich und Deutschland. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüf vor jedem Antrag die verlinkte Originalquelle.
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Österreich
In Österreich teilen sich mehrere Stellen die Förderung. Geld für Projekte kommt vor allem vom Fonds Gesundes Österreich, Begleitung und Beratung bieten ÖGK, AUVA und fit2work kostenlos an.
| Angebot | Für wen | Was du bekommst |
|---|---|---|
| Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) | Projektträger in der Gesundheitsförderung | Bis zu 80 Prozent der anerkennbaren Projektkosten, in begründeten Fällen bis zu 100 Prozent. Laut FGÖ sind die Fördermittel für 2026 wegen sehr vieler Anträge nahezu ausgeschöpft. Die Förderprogramme für praxisorientierte Projekte und für betriebliche Gesundheitsförderung sind deshalb vorübergehend geschlossen. Offen bleibt das Förderprogramm „Fort- und Weiterbildung sowie Vernetzung“. Wieder geöffnet werden die Programme, sobald das Arbeitsprogramm 2027 beschlossen ist, laut FGÖ voraussichtlich Anfang Dezember 2026. |
| ÖGK und Österreichisches Netzwerk BGF | Betriebe jeder Größe und Branche | Kostenlose Prozessbegleitung von der Ist-Analyse bis zur Antragstellung, kostenloses Erstgespräch, Gesundheitsbefragungen und Krankenstandsanalysen ab 50 Beschäftigten und die kostenlose Zertifizierung mit dem BGF-Gütesiegel. |
| AUVAsicher | Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten | Kostenlose, laufende Präventionsbetreuung über neun Präventionszentren. Für die Evaluierung psychischer Belastungen in Kleinstbetrieben stellt die AUVA zusätzlich das kostenlose Verfahren EVALOG bereit. Quelle: AUVA: AUVAsicher · AUVA: EVALOG (E 24) |
| fit2work | Beschäftigte, deren Arbeitsfähigkeit gesundheitlich gefährdet ist, und Betriebe jeder Größe | Kostenlose Beratung, getragen von Sozialministerium, AMS, Sozialministeriumservice, AUVA, ÖGK und PVA. Quelle: fit2work: Fragen und Antworten |
| Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 13 lit. a EStG | Arbeitgeber und ihre Beschäftigten | Zielgerichtete, wirkungsorientierte Gesundheitsförderung und Prävention, die vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst ist, sowie Impfungen sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie allen Beschäftigten oder bestimmten Gruppen anbietet. Einen festen Höchstbetrag nennt das Gesetz nicht. Kläre die Details mit deiner Steuerberatung. |
Deutschland
In Deutschland sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, betriebliche Gesundheitsförderung zu unterstützen. Dazu kommt ein Steuerfreibetrag für Leistungen des Arbeitgebers.
| Angebot | Für wen | Was du bekommst |
|---|---|---|
| Krankenkassen nach § 20b SGB V | Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße | Die Krankenkassen helfen, gesundheitsförderliche Strukturen aufzubauen. Sie analysieren gemeinsam mit Beschäftigten, Leitung, Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation und schlagen Verbesserungen vor. Was gefördert werden darf, regelt der Leitfaden Prävention in der Fassung vom 17.12.2025. |
| Ausgabenrichtwert der Krankenkassen | Hintergrund für deine Gespräche mit Krankenkassen | § 20 Abs. 6 SGB V legt fest, wie viel die Kassen je Versichertem für Prävention ausgeben sollen: ab 2019 mindestens 3,15 Euro für betriebliche Gesundheitsförderung, jährlich angepasst. Laut Präventionsbericht 2025 gaben die Kassen 2024 tatsächlich 3,79 Euro je Versichertem für BGF aus. Quelle: § 20 SGB V · GKV/MD Präventionsbericht 2025 |
| BGF-Koordinierungsstellen | Arbeitgeber, mit Zusatzangeboten für kleine Betriebe | Kostenlose Erstberatung durch die gemeinsamen regionalen Stellen der Krankenkassen nach § 20b Abs. 3 SGB V. Sie klären auch, welche Kasse für deinen Betrieb zuständig ist. Quelle: BGF-Koordinierungsstelle · § 20b SGB V |
| Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG | Arbeitgeber und ihre Beschäftigten | Bis 600 Euro je Beschäftigtem und Kalenderjahr sind steuerfrei, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entspricht. Einzelne Kurse brauchen eine Zertifizierung, meist über die Zentrale Prüfstelle Prävention. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung im Betrieb brauchen laut BMF in der Regel keine Zertifizierung. |
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 6.10.2026. Sie ersetzen keine Förder- oder Steuerberatung.