Jeder Arbeitgeber in Österreich muss die Gefahren an den Arbeitsplätzen ermitteln und beurteilen. So steht es in § 4 ASchG. Seit 1.1.2013 nennt das Gesetz dabei psychische Belastungen ausdrücklich mit. Viele Betriebe haben die Evaluierung damals einmal gemacht und seither nicht mehr angefasst. Dieser Leitfaden zeigt dir, was das Gesetz verlangt, wer dich kostenlos unterstützt und wie du startest.
Was das Gesetz verlangt
Gegenstand der Evaluierung sind die Arbeitsbedingungen. Die AUVA beschreibt vier Dimensionen, die ein geeignetes Verfahren erfassen muss: Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten, Arbeitsabläufe, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation. Fragen zu Zufriedenheit, Befinden, Gesundheit oder Lebensstil gehören laut AUVA nicht zur gesetzlichen Evaluierung und brauchen eigene Regeln zum Datenschutz.
Die Evaluierung ist kein einmaliges Projekt. Nach Vorfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung musst du sie überprüfen und anpassen (§ 4 Abs. 5 ASchG). Für die Maßnahmen nennt § 7 ASchG Grundsätze. Dazu gehören, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen, Arbeitsaufgaben, Abläufe und Organisation mitzubedenken und kollektiven Schutz vor individuellen zu stellen.
Wer dich kostenlos unterstützt
Hast du bis zu 50 Beschäftigte an einer Arbeitsstätte, betreut dich die AUVA über AUVAsicher kostenlos. Für Kleinstbetriebe hat die AUVA mit EVALOG ein Verfahren entwickelt, das die Evaluierung psychischer Belastungen im Gespräch mit den Beschäftigten ermöglicht. Größere Betriebe finden in der AUVA-Broschüre E 14 eine Übersicht über geprüfte Verfahren und den Ablauf. Wenn du darüber hinaus Gesundheitsförderung aufbauen willst, begleitet dich die ÖGK kostenlos.
In vier Schritten starten
1. Team und Tätigkeitsgruppen festlegen
Stell ein kleines Steuerteam zusammen, mit Geschäftsführung, Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmedizin und, wenn vorhanden, Betriebsrat. Teilt den Betrieb in Tätigkeitsgruppen mit ähnlicher Arbeit. Jede Gruppe wird einbezogen.
2. Belastungen erheben
Wähl ein Verfahren, das alle vier Dimensionen abdeckt: einen Fragebogen, moderierte Gruppengespräche oder Beobachtung. Die Checkliste zur Befragung hilft dir bei der Vorbereitung.
3. Beurteilen und Maßnahmen festlegen
Die Ergebnisse werden fachlich beurteilt. Daraus leitest du Maßnahmen ab, am besten gemeinsam mit den Beschäftigten der betroffenen Gruppe. Halte jede Maßnahme mit Verantwortlichen und Termin fest.
4. Wirkung prüfen und dokumentieren
Leg fest, wann du prüfst, ob eine Maßnahme gewirkt hat. Dokumentiere Ergebnis, Maßnahmen und Prüfung. Dann bist du auch vorbereitet, wenn das Arbeitsinspektorat nachfragt.
Und in Deutschland?
In Deutschland heißt das Gegenstück Gefährdungsbeurteilung. § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG nennt psychische Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich als mögliche Gefährdung. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie hat dazu eine ausführliche Anleitung veröffentlicht.
Quellen
- RIS: § 4 ASchG
- RIS: § 7 ASchG
- RIS: § 82a ASchG
- AUVA: Evaluierung psychischer Belastungen (E 14)
- AUVA: EVALOG (E 24)
- AUVA: AUVAsicher
- ÖGK: Betriebliche Gesundheitsförderung
- § 5 ArbSchG
- GDA: Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung
Stand der Angaben: 23.9.2026. Rechtliche Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.